unser Schulvorstand (Schuljahr 2010/2011)

 

 

Ein Schulvorstand ist ein Vertretungsgremium der Lehrkräfte, der Schülerschaft und der Elternschaft nach dem Niedersächsischen Schulgesetz in der Fassung vom 12. Juli 2007. Die Konzeption ähnelt der von Schulkonferenzen in anderen Bundesländern.

Der Schulvorstand entscheidet

Der Schulvorstand besteht je nach der Größe der Schule aus acht, zwölf oder sechzehn Mitgliedern. Er setzt sich zur Hälfte aus Lehrkräften (zu denen der Schulleiter oder die Schulleiterin gerechnet wird) sowie aus Vertretern der Elternschaft (ein Viertel) und der Schülerschaft (ebenfalls ein Viertel) zusammen.